Überprüfungen elektrischer Anlagen
Betriebliche Anlagen
Elektrische Anlagen in Klein- und Mittelbetrieben sind gemäß §82 Gewerbeordnung alle 6 Jahre durch einen Elektroinstallateur überprüfen zu lassen. Darüber hinaus muss ein Überprüfungsbefund erstellt werden.
Wohnungen
Seit 13. Juli 2010 ist der Vermieter nach §7a ETV (BGBl. II Nr. 223/2010) verpflichtet vor Abschluss eines Mietverrages einen Überprüfungsbefund der Elektroinstallation durchführen zu lassen. So ist sichergestellt, dass der Mieter eine sichere Elektroinstallation hat.
In Österreich werden die meisten Wohnungsbrände durch veraltete oder defekte Elektroanlagen ausgelöst - und fordern jährlich bis zu 50 Menschen leben.
Überprüfung
Die Anlage wird nach den gängigen Normen und Vorschriften (ETG/ETV, TAEV, ÖVE) überprüft.
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