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Überprüfungen elektrischer Anlagen

Betriebliche Anlagen

Elektrische Anlagen in Klein- und Mittelbetrieben sind gemäß §82 Gewerbeordnung alle 6 Jahre durch einen Elektroinstallateur überprüfen zu lassen. Darüber hinaus muss ein Überprüfungsbefund erstellt werden.

Wohnungen

Seit 13. Juli 2010 ist der Vermieter nach §7a ETV (BGBl. II Nr. 223/2010) verpflichtet vor Abschluss eines Mietverrages einen Überprüfungsbefund der Elektroinstallation durchführen zu lassen. So ist sichergestellt, dass der Mieter eine sichere Elektroinstallation hat.

In �sterreich werden die meisten Wohnungsbrände durch veraltete oder defekte Elektroanlagen ausgel�st - und fordern jährlich bis zu 50 Menschen leben.

Überprüfung

Die Anlage wird nach den gängigen Normen und Vorschriften (ETG/ETV, TAEV, ÖVE) überprüft.
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